Erklärung zur Barrierefreiheit
Rank MEDIA ist bemüht, die Website www.rankmedia.studio barrierefrei zugänglich zu machen. Unser Anspruch ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern – unabhängig von individuellen Einschränkungen oder technischen Hilfsmitteln – einen gleichberechtigten Zugang zu unseren Inhalten und Dienstleistungen zu ermöglichen.
Anbieter der Website
Rank MEDIA
Belchenstr. 2–4
76307 Karlsbad
Deutschland
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website
https://www.rankmedia.studio
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist weitgehend barrierefrei.
Sie entspricht größtenteils den Anforderungen der:
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Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
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Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA
Die Umsetzung der Barrierefreiheit wurde bei Konzeption, Gestaltung und technischer Umsetzung der Website berücksichtigt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unseres hohen Anspruchs können vereinzelt folgende Einschränkungen auftreten:
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Das Kontaktformular kann in seltenen Fällen für assistive Technologien eingeschränkt nutzbar sein
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Einzelne grafische Elemente können noch nicht vollständig mit Alternativtexten versehen sein
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Technische Einschränkungen des eingesetzten Baukastensystems können die vollständige Barrierefreiheit einzelner Komponenten begrenzen
Diese Punkte werden fortlaufend überprüft und – soweit technisch möglich – optimiert.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit
Zur Gewährleistung einer möglichst barrierefreien Nutzung wurden unter anderem folgende Maßnahmen umgesetzt:
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klare Seitenstruktur und logisch aufgebaute Inhalte
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gut lesbare Schriftarten und ausreichende Kontrastverhältnisse
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weitgehende Tastaturbedienbarkeit
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verständliche und übersichtliche Navigation
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Vermeidung unnötig komplexer Inhalte
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder sollten Sie Unterstützung bei der Nutzung benötigen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
Kontakt:
Rank MEDIA
Belchenstr. 2–4
76307 Karlsbad
Durchsetzungsverfahren
Falls Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage erhalten, haben Sie die Möglichkeit, sich an die zuständige Durchsetzungsstelle zu wenden.
Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde erstellt am: 22.12.2025